Allgemein,  Klartext

Onkel Friedrich als Ersatzteilspender

Neulich am Gartenzaun fragte mich eine Nachbarin ganz direkt:

„Sag mal, Friedrich, hast du eigentlich einen Spenderausweis?“

Ich zuckte zusammen. Nicht weil ich Angst vor dem Tod hätte – wir kennen uns schon flüchtig. Aber weil ich mir die Frage selbst lange nicht mehr gestellt hatte. Und weil ich nicht wusste, woher da der Wind weht, wie sie aus heiterem Himmel darauf kommt.

Früher lag mein Spenderausweis brav im Portemonnaie, gleich hinter der Krankenkassenkarte und dem alten Kassenzettel für Blasenpflaster. Irgendwann war er verschwunden – wahrscheinlich mit dem alten Portemonnaie in der Altkleidersammlung gelandet.

Aber ja: Ich war einmal registriert – und ich bin es jetzt wieder. Einfach unter umgekehrten Vorzeichen.

Denn Hand aufs Herz (womöglich wörtlicher, als mir lieb ist):

Ist es nicht löblich, anderen zu helfen, weiterzuleben?

Einen Teil meiner Leber, vielleicht eine Niere oder sogar Rückenmark für eine nahestehende Person könnte ich mir gut vorstellen. Die übrigen in Frage kommenden Teile – Leber, Herz, Herzklappen und Hornhäute brauche ich eigentlich nicht mehr, wenn ich erst in der Kiste liege. Doch genau da liegt die Krux: Organe von toten Menschen sind tot und daher nicht mehr zu gebrauchen. Spendende werden immer lebend ausgeweidet, darum werden die „Leichen“ vor der Entnahme sogar sediert.

Natürlich ist das ein sensibles Thema. Längst nicht jeder mag sich gedanklich damit befassen und doch ist es wichtig, rechtzeitig die notwendigen Schritte zu tun, wenn du wie ich nicht beim „Ersatzteilhändler“ landen willst. Man könnte damit anderen das Leben verlängern und nebenbei skrupellosen Medizinern und Leichenfledderern ein schönes Zusatzeinkommen ermöglichen, klar. Aber zu welchem Preis?

Grundsätzlich finde ich, man darf ruhig einmal darüber nachdenken – und vor allem darüber reden. Auch mit den Angehörigen. Denn im Ernstfall zählt nicht, was man irgendwann mal beiläufig gesagt hat, sondern was klar hinterlegt ist. Diese Entscheidung gehört in die Patientenverfügung, am besten schwarz auf weiss. Dann ist es auch für alle klar und belastet nicht die Angehörigen.

Heute geht das ganz einfach. In der Schweiz genügt ein Eintrag auf www.spendenregister.ch. Es braucht kein Kärtchen mehr – aber der Wille zählt. Ob „Ja“, „Nein“ oder „unter bestimmten Bedingungen“: Hauptsache, man hat entschieden.

Das Zwinkern zum Schluss

Es ist auf meine Brust tätowiert: PAWS OFF MY ORGANS!
Und falls dereinst doch jemand auf meine alten Knochen wartet: Ich wünsche viel Freude damit.
Der Humor ist leider nicht transplantierbar – der bleibt in der Verpackung.

  • 🟢 Organspende in der Schweiz (Stand 2025)
  • Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz die erweiterte Widerspruchslösung: Wer zu Lebzeiten nicht widerspricht, kann als Spender in Frage kommen – es sei denn, die Angehörigen lehnen die Spende ausdrücklich ab. Wer sicherstellen will, dass der eigene Wille zählt, sollte ihn im Nationalen Organspenderegister festhalten:
  • 👉 www.spendenregister.ch
  • Man kann dort auch gezielt Organe oder Gewebe ausschliessen oder die Spende
    nur unter bestimmten Bedingungen erlauben.